Der Kinderschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit in unserer Einrichtung und im Landeskinderschutzgesetz sowie im §8a SGB VIII verankert. Für unsere Einrichtung gibt es ein gültiges Kinderschutzkonzept.
Wir sind verpflichtet uns für die Rechte der Kinder in allen Lebenslagen einzusetzen. Die Mitarbeitenden haben ein offenes Ohr für sie und unterstützen sie in der Wahrnehmung ihrer Interessen und Bedürfnisse. Wir fördern eine Gesprächs-, Beteiligungs- und Beschwerdekultur, in dem wir diese vorleben.
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